Kermik Centrum Kellinghusen
 
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§ 16 Kassenprüfer

(1) Zur Vornahme der Kassenprüfung werden für das jeweils laufende Geschäftsjahr von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§ 17 Künstlerische Leitung

(1) Das Keramik Centrum wird von einer künstlerischen Leitung betreut. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der künstlerischen Konzeption und für die Funktion des laufenden Betriebs.

§ 18 Satzungsänderungen, Auflösung

(1) Ein Beschluss über eine Satzungsänderung ist nur zulässig, wenn die beabsichtigte Änderung der Satzung mit der in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemachten Tagesordnung veröffentlicht und inhaltlich bekannt gemacht ist. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen.
(2) Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens und ausschließlich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erfolgen. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen.
(3) Die Auflösungsversammlung bestellt zur Abwicklung der Geschäfte des Vereins zwei Liquidatoren.
(4) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kellinghusen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
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§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins


§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Beiträge
§ 5 Geschäftsjahr
§ 6 Gemeinützigkeit


§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Vorstand
§ 9 Zuständigkeit des Vorstands


§ 10 Wahl und Amtsdauer des Vorstands

§ 11 Sitzungen und Beschlüsse

§ 12 Mitgliederversammlung

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung


§ 15 Beschlussfassung Mitgliederversammlung