Kermik Centrum Kellinghusen
 
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§ 12 Mitgliederversammlung

(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten. Schriftliche Stimmabgabe ist möglich.

(2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Genehmigung der vom Vorstand aufgestellten Jahresrechnung, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, Entlastung des Vorstands,
b) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
c) Wahl und Abberufung des Vorstands,
d) Wahl der Kassenprüfer,
e) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
f) im Fall der Vereinsauflösung Bestellung von zwei Liquidatoren.
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§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins


§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Beiträge
§ 5 Geschäftsjahr
§ 6 Gemeinützigkeit


§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Vorstand
§ 9 Zuständigkeit des Vorstands


§ 10 Wahl und Amtsdauer des Vorstands

§ 11 Sitzungen und Beschlüsse

Weiter:

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung


§ 15 Beschlussfassung Mitgliederversammlung

§ 16 Kassenprüfer
§ 17 Künstlerische Leitung
§ 18 Satzungsänderungen, Auflösung