Kermik Centrum Kellinghusen
 
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§ 11 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands

(1) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von dem/der Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung von dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, bei Bedarf einberufen werden. Die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche sollte eingehalten werden.

(2) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse des Vorstandes bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(3) In den Sitzungen des Vorstandes führt der/die Vorsitzende oder – im Falle seiner/ihrer Verhinderung – der/die Stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz.

(4) Über jede Vorstandssitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das den wesentlichen Inhalt der behandelten Gegenstände, jeden Antrag und das diesbezügliche Abstimmungsergebnis enthalten soll. Die Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden bzw. im Falle seiner/ihrer Verhinderung von dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen.
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§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins


§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Beiträge
§ 5 Geschäftsjahr
§ 6 Gemeinützigkeit


§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Vorstand
§ 9 Zuständigkeit des Vorstands


§ 10 Wahl und Amtsdauer des Vorstands

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§ 12 Mitgliederversammlung

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung


§ 15 Beschlussfassung Mitgliederversammlung

§ 16 Kassenprüfer
§ 17 Künstlerische Leitung
§ 18 Satzungsänderungen, Auflösung