Kermik Centrum Kellinghusen
 
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§ 10 Wahl und Amtsdauer des Vorstands

(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.

(2) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während seiner Amtszeit durch vorzeitigen Rücktritt oder aus einem der im § 3 bezeichneten Gründe aus oder ist er ständig an der Ausübung seines Amtes verhindert, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
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§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins


§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Beiträge
§ 5 Geschäftsjahr
§ 6 Gemeinützigkeit


§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Vorstand
§ 9 Zuständigkeit des Vorstands


Weiter:

§ 11 Sitzungen und Beschlüsse

§ 12 Mitgliederversammlung

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung


§ 15 Beschlussfassung Mitgliederversammlung

§ 16 Kassenprüfer
§ 17 Künstlerische Leitung
§ 18 Satzungsänderungen, Auflösung