Kermik Centrum Kellinghusen
 
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§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede volljährige, natürliche oder juristische Person werden.

(2) Über die Aufnahme in den Verein entscheidet auf schriftlichen Antrag des Bewerbers der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet: a) durch Tod, b) durch Auflösung der juristischen Person, c) durch Kündigung, d) durch Ausschluss.

(4) Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig; sie ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären, wobei für die Rechtzeitigkeit der Kündigung nicht das Datum der Absendung, sondern das Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens maßgebend ist.

(5) Ein Mitglied kann mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es mit zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträgen oder einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen trotz schriftlicher Mahnung länger als einen Monat in Verzug bleibt.

(6) Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt oder ein vereinsschädigendes Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt, kann es mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

(7) Im Falle des Ausscheidens aus dem Verein oder der Auflösung des Vereins hat ein Mitglied keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Die Mitglieder erhalten keine Vermögensanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins oder seinem Vermögen.
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§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins


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§ 4 Beiträge
§ 5 Geschäftsjahr
§ 6 Gemeinützigkeit


§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Vorstand
§ 9 Zuständigkeit des Vorstands


§ 10 Wahl und Amtsdauer des Vorstands

§ 11 Sitzungen und Beschlüsse

§ 12 Mitgliederversammlung

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung


§ 15 Beschlussfassung Mitgliederversammlung

§ 16 Kassenprüfer
§ 17 Künstlerische Leitung
§ 18 Satzungsänderungen, Auflösung