Kermik Centrum Kellinghusen
 
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§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Keramik Centrum Kellinghusen“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name „Keramik Centrum Kellinghusen e.V.“.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Kellinghusen.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.

(2) Ziel ist die Errichtung eines Keramik Centrums in Kellinghusen. Das Keramik Centrum Kellinghusen soll eine Stätte der Begegnung mit bedeutenden Keramikkünstlern auf nationaler und internationaler Ebene werden und damit den Ort Kellinghusen bundesweit als Kompetenz-Zentrum für Keramik positionieren.

(3) Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, und zwar der Förderung der keramischen Arbeit in Schleswig-Holstein, insbesondere in Kellinghusen, durch die Förderung freier Keramikerinnen und Keramiker, Lehrende und Studierende im Bereich der künstlerischen Keramik und Fachkräfte aus dem Keramiker-Handwerk. Ferner entwickelt der Verein Aktivitäten im Bereich der Erwachsenen- und Jugendbildung sowie der Freizeitpädagogik.

(4) Der Verein wird dazu geeignete Räumlichkeiten einrichten und ein Programm für Symposien, Workshops und Ausstellungen gestalten.

(5) Die Aktivitäten des Vereins werden weltweit angeboten.
weiter:

§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Beiträge
§ 5 Geschäftsjahr
§ 6 Gemeinützigkeit


§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Vorstand
§ 9 Zuständigkeit des Vorstands


§ 10 Wahl und Amtsdauer des Vorstands

§ 11 Sitzungen und Beschlüsse

§ 12 Mitgliederversammlung

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung


§ 15 Beschlussfassung Mitgliederversammlung

§ 16 Kassenprüfer
§ 17 Künstlerische Leitung
§ 18 Satzungsänderungen, Auflösung